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Projektbeiträge Kultur

Wir können kulturelle Projekte von überregionaler Bedeutung mit Projektbeiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützen.

Hier finden Sie das Gesuchsformular für Projektbeiträge.

Schulen verwenden bitte das Gesuchsformular für Schulklassen.

Die kantonale Kulturförderung funktioniert subsidiär, in Ergänzung zu Gemeinden und Privaten.

Regionale Projekte

Für die Förderung regionaler Vorhaben sind die regionalen Kulturförderpools zuständig. Sie unterstützen Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen mit lokaler bzw. regionaler Ausrichtung.
Weitere Informationen zu den regionalen Kulturpools.

Projekte von professionellen Kulturschaffenden

Für die Förderung des professionellen, zeitgenössischen Kunstschaffens ist die Kulturstiftung des Kantons Thurgau zuständig. Sie vergibt in diesem Bereich Werk- und Projektbeiträge.
Hier gehts zu Informationen über die Kulturstiftung.

Richtlinien für Projektbeiträge

Kulturelle Projekte müssen für eine Unterstützung Richtlinien erfüllen. Diese finden Sie hier: Richtlinien Projektbeiträge Kultur 2023-2026.pdf

Allgemeine Kriterien

Bezug zum Kanton Thurgau

  • Das Projekt wird im Kanton Thurgau realisiert, die Ausführenden wohnen im Kanton Thurgau oder haben einen engen Bezug zum Kanton Thurgau oder das Projekt hat einen inhaltlichen Bezug zum Kanton Thurgau.

Termingerechte vollständige Eingabe

  • Die Projekteingabe erfolgt spätestens zwei Monate vor Projektstart.
  • Das Projektdossier enthält eine Projektbeschreibung, Angaben zu den Beteiligten, ein detailliertes Budget mit Angaben über die Honorare und Beiträge an Sozialversicherungen für die am Projekt Beteiligten sowie einen Finanzierungsplan.
  • Es müssen Eigenleistungen und Leistungen Dritter (Gemeinde, Stiftungen, Sponsoren) ausgewiesen werden.

Qualitative Kriterien

  • Die Projektbeteiligten verfügen über einen fachlichen und/oder künstlerischen Leistungsausweis.
  • Das Projekt ist qualitativ überzeugend.
  • Das Projekt zeichnet sich durch einen eigenständigen künstlerischen Ausdruck aus.
  • Das Projekt zeichnet sich durch künstlerisches Potenzial aus.

Kulturpolitische Kriterien

  • Das Projekt findet überregionale Beachtung und ist von überregionaler Bedeutung.
  • Das Projekt stösst auf Resonanz beim Publikum, in Fachkreisen und in Medien.
  • Das Projekt stärkt das kulturelle Leben und damit die Standort- und Lebensqualität im Kanton.
  • Das Projekt fördert die Integration und die Verständigung zwischen Bevölkerungsgruppen, Generationen etc.
  • Veranstaltungen und Ausstellungen können unterstützt werden, sofern die Standortgemeinde oder der regionale Kulturpool einen angemessenen finanziellen Beitrag leistet.

Nicht unterstützt werden

  • Projekte, die nicht öffentlich sind
  • Projekte, die politisch, religiös oder ausgrenzend sind
  • Projekte und Veranstaltungen, die gewinnorientiert sind oder ein hohes Potenzial für Eigenfinanzierung aufweisen
  • Projekte und Veranstaltungen, bei denne Aufwand und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis steht
  • Projekte, die im Rahmen von Ausbildungen realisiert werden (z.B. Maturaarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten etc.)

Infrastrukturbeiträge

  • Die Infrastruktur von Kulturveranstaltungsorten kann unterstützt werden bei Neuanschaffung von Licht- und Tonanlagen sowie Bühnentechnik.
  • Es können Beiträge an Umbauten oder Neubauten gesprochen werden, sofern es sich bei den entsprechenden Gebäuden um kulturell besonders bedeutsame Objekte handelt oder um Bauten, die kulturell besonders bedeutsame Objekte beherbergen.

Kulturvermittlung

  • Kulturvermittlungsprojekte in allen Sparten können unterstützt werden. Vorraussetzung für die Unterstützung sind ausgewiesene Fachkenntnisse der Vermittelnden und die Förderung der eigenständigen Auseinandersetzung der Teilnehmenden mit dem professionellen Kunstschaffen.
  • Schulklassen können für den Besuch von kulturellen Angeboten mit pädagogischem Begleitprogramm oder themenspezifischer Führung sowie von Konzerten, Tan- und Theateraufführungen professioneler Ensembles unterstützt werden.
  • Auftritte an Schulen von professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Ensembles können unterstützt werden, sofern die Auseinandersetzung mit dem professionellen Kunstschaffen im Zentrum steht.
     
  • Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Schulklassen.

Musik

  • Konzertreihen und Festivals von überregionaler Bedeutung können unterstützt werden.
  • Aufführungen und Projekte im Kanton Thurgau ohne zeitgenössischen Bezug können mit einem Beitrag an die Aufführungs- bzw. Produktionskosten unterstützt werden. Projekte mit zeitgenössischer Musik werden von der Kulturstiftung des Kantons Thurgau gefördert.
  • Überregionale Jugendmusik- und Jugendsinglager unter professioneller musikalischer Leitung können mit Fr. 200 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer aus dem Thurgau unterstützt werden, gesamtschweizerische Jugendmusik- und Jugendsinglager bis maximal Fr. 300 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer aus dem Thurgau. Voraussetzung ist, dass die Ergebnisse des Lagers in öffentlichen Aufführungen präsentiert werden.
  • Audio- und Videoproduktionen können unterstützt werden. Im Bereich Klassik können nur professionelle Musikerinnen und Musiker oder Laienensembles unter professioneller Leitung unterstützt werden, in anderen Sparten müssen vorwiegend Eigenkompositionen eingespielt werden
  • Nachwuchswettbewerbe und -veranstaltungen sowie Teilnahmen an renommierten internationalen Musik- und Gesangswettbewerben können unterstützt werden.
  • Projekte von Chören und Formationen mit überregionaler Bedeutung können unterstützt werden, sofern sich die Gemeinden ebenfalls mit einem finanziellen Beitrag beteiligen
  • Auftragswerke und Uraufführungen der Volks- und Blasmusik von Thurgauer Komponistinnen und Komponisten können unterstützt werden.
  • Die Neuuniformierung eines Musikvereins oder einer Musikgesellschaft kann mit Fr. 200 pro Aktivmitglied unterstützt werden. Teiluniformierungen werden nicht unterstützt.
  • An die Neuinstrumentierung eines Musikvereins oder einer Musikgesellschaft können 20 Prozent der Gesamtsumme aufgrund einer Verkaufsofferte gewährt werden, wenn der Gesamtpreis mindestens Fr. 25'000 beträgt.
  • Jodelchöre können mit Fr. 300 pro Thurgauer Tracht, die neu angeschafft werden muss, unterstützt werden.
  • Anschaffungen oder Erneuerungen von Vereinsfahnen werden nicht unterstützt.

Theater, Musiktheater, Kleinkunst

  • Gastspiele und Tourneen im Kanton Thurgau von professionellen Theaterschaffenden und Ensembles können unterstützt werden
  • Veranstaltungsreihen und Festivals von überregionaler Bedeutung können unterstützt werden.
  • Theater- und Musiktheaterproduktionen von Laienensembles unter professioneller Leitung und von überregionaler Bedeutung können unterstützt werden.
  • Theater- und Musiktheaterproduktionen von Schulklassen und Musikschulen werden nicht unterstützt, sondern sind Sache der betreffenden Schulgemeinde oder Schule.

Tanz, Performance

  • Gastspiele und Tourneen im Kanton Thurgau von Tanzschaffenden und Ensembles können unterstützt werden.
  • Veranstaltungsreihen und Festivals von überregionaler Bedeutung können unterstützt werden.
  • Tanz- und Performanceproduktionen von Laienensembles können unterstützt werden, sofern sie unter professioneller Leitung erarbeitet werden, eine überregionale Bedeutung haben und sich die Gemeinden ebenfalls mit einem angemessenen finanziellen Beitrag beteiligen.
  • Volkstanzgruppen können mit Fr. 300 pro Thurgauer Tracht, die neu angeschafft werden muss, unterstützt werden.

Visuelle Kunst

  • Kunstausstellungen und -projekte von überregionaler Bedeutung im nicht-zeitgenössichen Bereich können unterstützt werden. Kunstausstellungen im zeitgenössischen Bereich können von der Kulturstiftung des Kantons Thurgau unterstützt werden.
  • Publikationen einzelner Kunstschaffender können unterstützt werden, wenn die Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung steht oder der Vertrieb durch die Einbidung in ein Verlagsprogramm gewährleistet ist.
  • Private Galerien oder kommerzielle Organisationen werden nicht unterstützt.
  • Die Sicherung von Beständen von Kunstschaffenden kann unterstützt werden, wenn deren Erhalt für den Kanton Thurgau von Bedeutung ist.

Literatur

  • Für literarische Publikationen können Druckkostenbeiträge gewährt werden, sofern sie in einem professionellen Verlag erscheinen, welcher sich um ein entsprechendes Lektorat und den Vertrieb kümmert sowie ein verlegerisches und finanzielles Risiko übernimmt. Publikationen von Zuschuss-, Zahl- oder Eigenverlagen werden grundsätzlich nicht unterstützt. Gesuche sind durch den Verlag einzureichen und enthalten das vollständige und lektroierte Manuskript sowie eine Verlagskalkulation.
  • Neuauflagen können unterstützt werden, wenn sie eine inhaltliche Erweiterung oder Aktualisierung beinhalten.
  • Öffentliche Lesungen sowie Literaturfestivals können unterstützt werden, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde bzw. des regionalen Kulturpools fallen. -> Die Richtlinien zu historischen und wissenschaftlichen Publikationen sind in den Richtlinien für Projektbeiträge Wissenschaft; die Richtlinien zu Kunstpublikationen im Abschnitt Visuelle Kunst festgehalten.

Film

  • Es können Beiträge gewährt werden an die Drehbuchentwicklung und die Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und Animationsfilmen. Ein Gesuch enthält analog zum Gesuch an das Bundesamt für Kultur folgende Angaben:

    • Inhaltsangabe: Exposé, bei Spielfilmen Drehbuch
    • Anmerkungen zur Gestaltung und filmischen Umsetzung
    • Technische Angaben (Format, Dauer)
    • Detailliertes Budget mit Finanzierungsplan (Auflistung der Anfragen und Zusagen)
    • Bio- bzw. Filmografien der wichtigsten Beteiligten
    • Bei Spielfilmen auch Besetzungsliste mit Angabe der definitiven Zusagen
    • Zeitplan bis zur Fertigstellung
    • Auswertungskonzept für öffentliche Vorführungen und Festivals, Koproduktionen mit Fernsehanstalten etc.
  • Nicht-kommerzielle, regionale Kinos, Filmclubs und Festivals können für kuratierte Filmreihen oder Veranstaltungen unterstützt werden, sofern diese von überregionaler Bedeutung sind.

Sammlungen

  • Ausstellungen können unterstützt werden, wenn sich die Projekte in einen regionalen Themenschwerpunkt einfügen oder wenn Themen von kantonaler Bedeutung dargestellt werden in Ergänzung zu den kantonalen Museen. Voraussetzung ist die Gewährleistung wissenschaftlicher Arbeitsgrundlagen und die Einhaltung angemessener museologischer Standards betreffend Technik, Aufbewahrung, Präsentation und Vermittlung.
  • Die Anschaffung oder Restaurierung einzelner Objekte kann unterstützt werden, wenn die Objekte für den Kanton Thurgau von Bedeutung sind und sie sich konzeptionell in bestehende Sammlungen einfügen oder diese sinnvoll ergänzen. DieTrägerschaft muss eine überzeugende konzeptionelle Ausrichtung, Professionalität bei der Inventarisierung und Objektbewirtschaftung und Möglichkeiten der öffentlichen Präsentation vorweisen.
  • Die Inventarisierung und Digitalisierung von Beständen kann unterstützt werden, sofern sie für den Kanton von Bedeutung sind oder bestehende Sammlungen des Kantons ergänzen.
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