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Kulturstiftung des Kantons Thurgau

Für die Förderung von zeitgenössischen Projekten professioneller Kulturschaffender ist die Kulturstiftung des Kantons Thurgau zuständig. Sie vergibt in diesem Bereich Werk- und Projektbeiträge und wird aus dem Lotteriefonds alimentiert.

Gesuche können nur an die Kulturstiftung oder an das Kulturamt Thurgau eingereicht werden, Doppelfinanzierungen sind ausgeschlossen.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Fördertätigkeiten von Kanton und Kulturstiftung:
Förderbereiche_Kulturamt_Kulturstiftung.pdf

Weitere Informationen: Kulturstiftung des Kantons Thurgau, Lindenstr. 12, 8500 Frauenfeld. 052 202 29 19, infoNULL@kulturstiftung.ch, www.kulturstiftung.ch.