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Projektbeiträge Gemeinnütziges


Bildquelle: © Acker Schweiz, Rahel Weiss

Der Kanton Thurgau kann gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Jugend und Erziehung, Soziales und Integration, Gesundheit und Prävention, Umwelt-, Natur- und Heimatschutz, Humanitäre Hilfe sowie Sport unterstützen.

Nicht für alle Bereiche ist das Kulturamt zuständig, sondern andere Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung des Kantons Thurgau: 

Wir bitten Sie, die folgenden Richtlinien zu lesen und die Wegleitung zu beachten, bevor Sie ein Gesuch bei uns einreichen.

Hier finden Sie das Gesuchsformular für Projektbeiträge.

Richtlinien für Projektbeiträge 

Gemeinnützige Projekte müssen für eine Unterstützung Richtlinien erfüllen. Diese finden Sie hier: Richtlinien Projektbeiträge Gemeinnütziges 2023-2026.pdf

Allgemeine Grundsätze

Bezug zum Kanton Thurgau

  • Das Projekt muss einen klaren Bezug zum Kanton Thurgau ausweisen. Vorrang haben Projekte, die im Kanton Thurgau realisiert oder von Institutionen mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt im Kanton Thurgau durchgeführt werden.

Termingerechte vollständige Eingabe

  • Die Projekteingabe erfolgt spätestens zwei Monate vor Projektstart.
  • Die Projekteingabe enthält ein Konzept mit Projektbeschreibung, Angaben zu den Ausführenden, ein detailliertes Budget sowie einen Finanzierungsplan mit den Ausgaben und Einnahmen.
  • Es müssen Eigenleistungen und Leistungen Dritter ausgewiesen werden.

Qualitative Kriterien

  • Das Projekt ist kohärent geplant, die Projektverantwortlichen verfügen über profes-sionelle Erfahrung auf dem entsprechenden Gebiet.
  • Das Projekt muss von öffentlichem Interesse und öffentlich zugänglich sein sowie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
  • Die Projektziele sind auf Nachhaltigkeit angelegt.

Nicht unterstützt werden:

  • Private, gewinnorientierte Projekte mit kommerzieller Ausrichtung
  • Projekte im Bereich der Standort- und Tourismusförderung
  • Lokale Projekte, für deren Umsetzung die Gemeinde oder Schulgemeinde zustän-dig ist
  • Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit
  • Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen
  • Jubiläumsveranstaltungen von Vereinen, Berufsverbänden usw., sofern sie nicht von besonderem, öffentlichem Interesse und mit nachhaltigen, gemeinnützigen Leistungen verbunden sind
  • Infrastruktur- und Investitionsbeiträge an Institutionen und Verbände des Sozialwesens

Bildung

  • Projekte im Bereich Bildung können aus dem Lotteriefonds unterstützt werden, wenn sie nicht in die Zuständigkeit der Schulen und Schulgemeinden, der Hoch-schulen oder Institute fallen und von öffentlichem Interesse sind.
  • Tagungen im Kanton Thurgau können unterstützt werden, wenn sie von öffentli-chem Interesse sind und/oder von kantonalen Institutionen oder Stellen mitgetra-gen werden.
  • Es werden keine Aus- und Weiterbildungen finanziert.
  • Öffentliche Vortragsreihen werden nicht unterstützt.

Jugend und Erziehung

  • Teilnahmen von Thurgauer Jugendlichen an nationalen Parlamenten oder Sessionen können mit einem Beitrag pro Teilnehmer oder Teilnehmerin unterstützt werden.
  • Lagerteilnahmen von Jugendlichen können unterstützt werden, wenn es sich um nationale oder internationale Lager handelt.
  • Kantonale Jugendlager oder Bundeslager grösserer Organisationen (Pfadi oder Cevi) können unterstützt werden, wenn sie im Kanton Thurgau durchgeführt werden.
  • Fachpublikationen im Bereich Jugend und Erziehung können mit einem Druckkostenbeitrag unterstützt werden.
  • Für die Unterstützung von Projekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie der Frühen Förderung ist die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen des Kantons Thurgau zuständig.
  • Für Einrichtungen im Bereich Jugend und Erziehung sind die Gemeinden und Ver-eine zuständig.

Sozialwesen / Soziale Projekte

  • Projekte von Verbänden und sozialen Institutionen mit Sitz im Kanton Thurgau können unterstützt werden, wenn es sich um einmalige, nachhaltige Projekte von öffentlichem Interesse handelt.
  • Beiträge an Institutionen im sozialen Bereich sind grösstenteils gesetzlich geregelt und fallen nicht in die Zuständigkeit des Lotteriefonds.
  • Für die Unterstützung von Projekten im Bereich der Suchtprävention ist der kan-tonsärztliche Dienst des Departements für Finanzen und Soziales zuständig. Es werden dafür keine zusätzlichen Mittel aus dem Lotteriefonds gewährt.