Infrastrukturbeiträge
Foto: Franziska Martin
Der Kanton Thurgau kann Beiträge aus dem Lotteriefonds an Umbauten oder Neubauten gewähren, sofern es sich bei den entsprechenden Gebäuden um öffentlich zugängliche und kulturell besonders bedeutsame Veranstaltungsorte handelt oder um Bauten, die kulturell besonders bedeutsame Objekte beherbergen.
Die Infrastruktur von Kulturveranstaltungsorten kann unterstützt werden bei Neuanschaffung von Licht- und Tonanlagen sowie Bühnentechnik. Die Unterstützung erfolgt auf Gesuch hin. Die Bearbeitung der Gesuche obliegt dem Kulturamt. Die Beurteilung der Gesuche und die Entscheide der jeweils zuständigen Instanz erfolgen gestützt auf die Richtlinien für Projektförderung und die rechtlichen Grundlagen sowie aufgrund kulturpolitischer Überlegungen.
Weitere Informationen finden sich in der Wegleitung.
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