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Projektbeiträge Wissenschaft

Wir können wissenschaftliche Projekte in den Bereichen Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften mit Projektbeiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützen, sofern sie für den Kanton Thurgau von Bedeutung sind.

Hier finden Sie das Gesuchsformular für Projektbeiträge.

Richtlinien für Projektbeiträge 

Wissenschaftliche Projekte müssen für eine Unterstützung Richtlinien erfüllen. Diese finden Sie hier: Richtlinien Projektbeiträge Wissenschaft 2023-2026.pdf

Allgemeine Kriterien

Bezug zum Kanton Thurgau

  • Das Projekt hat einen inhaltlichen Bezug zum Kanton Thurgau

Termingerechte vollständige Eingabe

  • Die Projekteingabe erfolgt spätestens sechs Monate vor Projektstart.
  • Das Projektdossier enthält eine Projektbeschreibung, Angaben zu den Beteiligten, ein detailliertes Budget sowie einen Finanzierungsplan.
  • Es müssen Eigenleistungen und Leistungen Dritter ausgewiesen werden.

Qualitative Kriterien

Professionalität und innovativer Forschungsansatz

  • Die Projektbeteiligten weisen einen fachlichen Leistungsausweis nach.
  • Das (Forschungs-)Projekt hat bezüglich inhaltlicher Fragestellungen bzw. Ansprüch eine Relevanz für den Kanton Thurgau.
  • Das (Forschungs-)Projekt entwickelt neue Fragestellungen, arbeitet mit aktuellen Methoden, fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und/oder arbeitet ein Thema exemplarisch auf.

Resonanz

  • Das Projekt stösst auf Resonanz in Fachkreisen und in Medien.
  • Das Projekt hat überregionale Beachtung und Bedeutung.

Nicht unterstützt werden

  • Projekte, die gewinnorientiert sind oder ein hohes Potenzial für Eigenfinanzierung aufweisen
  • Projekte, bei denen Aufwand und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis stehen
  • Projekte, die im Rahmen von Ausbildudngen realisiert werden (z.B. Maturaarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten)

Geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte

  • Forschungsbeiträge an geistes-, sozial- und naturwissenschaftliche Arbeiten kön-nen gewährt werden, sofern die Ergebnisse in Form einer öffentlich zugänglichen Publikation präsentiert werden.
  • Projektbeiträge können gewährt werden, sofern diese für den Kanton Thurgau relevante Fragestellungen behandeln.
  • Druckkostenbeiträge an geistes- sozial- und naturwissenschaftliche Arbeiten können gewährt werden, sofern der Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erfüllt ist. Gesuche sind durch den Verlag einzureichen und enthalten das vollständige Manuskript sowie eine Verlagskalkulation.
  • Wissenschaftliche Tagungen können unterstützt werden, sofern sie von öffentlichem Interesse und für den Kanton Thurgau relevant sind. Die Ergebnisse der Tagung müssen in geeigneter Form publiziert werden.

Geschichtswissenschaftliche Projekte

  • Forschungsbeiträge können an kantonal-, regional- oder kommunalgeschichtlich ausgerichtete Projekte gewährt werden, sofern der Anspruch auf Wissenschaft-lichkeit erfüllt ist. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die einen innovativen Ansatz verfolgen und mit neuen Fragestellungen, neuen Methoden oder dank in-terdisziplinärer Zusammenarbeit einen innovativen Ansatz verfolgen oder ein Thema exemplarisch aufarbeiten.
  • Kantonsgeschichte: Die kantonal ausgerichtete Forschung (Arbeiten über einzelne Themen und Zeitabschnitte) und grenzüberschreitende Forschungsprojekte über die Ostschweiz oder den Bodenseeraum können mit Druckkostenbeiträgen geför-dert werden, sofern der Anspruch der Wissenschaftlichkeit erfüllt ist.
  • Kommunalgeschichte: Die Ortsgeschichtsschreibung (Arbeiten über Politische Ge-meinden, Schul- und Kirchgemeinden, Quartiere, Vereine etc.) ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Forschungsbeiträge oder Druckkostenzuschüsse werden in diesem Bereich in der Regel nur gewährt, wenn die Forschungsergebnisse als exemplarisch für einen noch unerforschten Bereich gelten, wissenschaftlichen An-sprüchen sowie einer allgemein verständlichen Vermittlung genügen.