Mentoring zur Erarbeitung von Kulturvermittlungsinhalten
Wir unterstützen kulturelle Institutionen und Kulturschaffende im Kanton Thurgau für ein Mentoring in Kulturvermittlung.
Die Institutionen und Kulturschaffenden können eine qualifizierte Fachperson als Mentorin oder Mentor für die Ausarbeitung von Inhalten im Bereich der Vermittlung beiziehen. Die Mentorin/der Mentor muss über entsprechende Erfahrung, Praxis und Ausbildung verfügen. Das Kulturamt unterstützt, wenn nötig bei der Suche nach einer passenden Fachperson und begleitet die Umsetzung.
Für die Entwicklung der Kulturvermittlungsinhalte in Zusammenarbeit mit einem Mentor oder einer Mentorin gelten folgende Bedingungen:
- Zugelassen sind sämtliche Kulturinstitutionen und Vereine mit Sitz, oder Kulturschaffende mit Wohnort im Kanton Thurgau, deren Vermittlungsangebot nicht über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton abgedeckt ist.
- Das Mentoring erfolgt durch eine qualifizierte Fachperson aus dem Bereich der Kulturvermittlung.
- Das resultierende Vermittlungsangebot muss im Anschluss durch die Institution oder die Kulturschaffenden selbständig durchgeführt werden können.
- Die Erarbeitung der Inhalte wird auf Basis eines Konzepts und eines Budgets durch das Kulturamt finanziert, eine angemessene Beteiligung durch die Institution/den Verein wird erwartet.
- Die Erarbeitung wird mit max. Fr. 5'000 unterstützt.
- Die Unterstützung in Form eines Mentorings ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Kulturamt möglich.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Martina Keller, wissenschaftliche Mitarbeiterin Kulturamt Thurgau: +41 (0)58 345 73 72, martina.kellerNULL@tg.ch