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Kunst und Bau

Für Kunst und Bau oder Kunst im öffentlichen Raum verwendet der Kanton bei Bauprojekten, die mehr als 3 Millionen Franken kosten, in der Regel 1 Prozent der Bausumme.

Ziel ist es, die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst im öffentlichen Raum zu fördern. Dabei werden vor allem regional und überregional bekannte Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt.

Wenn die Ausführungssumme für das Kunstwerk mehr als Fr. 150 000.– beträgt, wird ein Wettbewerb gemäss Wettbewerbsordnung für visuelle Kunst des Berufsverbandes «visarte» oder nach SIA-Ordnung 142 durchgeführt.

Für die Umsetzung der geltenden Grundlagen und die Durchführung von Wettbewerbsverfahren ist das Hochbauamt des Kantons Thurgau zuständig.

Über die Ausführung der jurierten Projekte entscheidet der Auftraggeber in eigener Verantwortung.

Eine Vereinbarung zwischen dem Departement für Bau und Umwelt und dem Departement für Erziehung und Kultur regelt das Verfahren:
Vereinbarung Kunst und Bau.pdf